Ich fange mit dem an, was ich auf jeder neuen Website zuerst mache: Ich versuche, ohne Maus durchzukommen, und ich schaue mir das Cookie-Banner an. Wenn der „Alles ablehnen“-Button drei Klicks tief versteckt liegt, weiß ich genug — dann ist das Produkt nicht für Menschen gebaut, sondern gegen sie. Das ist meine professionelle Verformung, ich gebe es zu. Aber seit dem 28. Juni 2025 ist daraus eine Frage geworden, die nicht mehr nur mein Geschmack entscheidet, sondern das Gesetz.
Denn an diesem Datum ist der European Accessibility Act anwendbar geworden. Das ist kein Branchen-Buzzword und kein Blogtrend, sondern die Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Sie gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Datum an Verbraucher erbracht werden. Damit Sie nicht denken, das sei ein unverbindliches Ziel: Artikel 31 verpflichtete die Mitgliedstaaten, die nationalen Vorschriften bis 28. Juni 2022 zu erlassen und ab 28. Juni 2025 anzuwenden. Das ist die Mechanik einer Frist, die längst läuft.
Was darunterfällt — und warum das die meisten Marketingteams betrifft
Der häufigste Reflex, den ich höre, ist: „Das gilt doch nur für ein paar Spezialgeräte.“ Tut es nicht. Der Geltungsbereich erfasst Computer und Betriebssysteme, Smartphones, Geld-, Ticket- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte, E-Reader, Telefoniedienste, Verbraucherbanking, E-Books — und, für Sie als Marketer der entscheidende Punkt, E-Commerce. Wenn Sie an Endkund:innen verkaufen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Shop, Ihre Buchungsstrecke oder Ihr Banking-Frontend in den Anwendungsbereich fällt.
Genau deshalb ärgert mich das alte Argument so. „Weite Teile des B2C“ ist keine rhetorische Übertreibung von mir, sondern beschreibt schlicht die Liste, die im Gesetz steht. Es gibt Ausnahmen — Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich etwa, und die üblichen Verhältnismäßigkeits-Klauseln — und ich will hier nichts dramatisieren, das nicht im Text steht. Aber wer einen normalen Verbraucher-Onlineshop betreibt, sollte nicht darauf wetten, eine Ausnahme zu sein.
Für die DACH-Leserschaft heißt das konkret: Österreich hat die Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 76/2023) umgesetzt, in Kraft seit dem 28. Juni 2025 — demselben Stichtag, den die EU allen Mitgliedstaaten vorgibt. Deutschland hat über ein eigenes Gesetz umgesetzt; dessen Paragrafen zitiere ich hier bewusst nicht aus dem Gedächtnis.
Barrierefreiheit ist das Gegenteil von Dark Patterns
Hier wird es für mich persönlich, und das soll es auch. Was mich an manipulativer UX leidenschaftlich werden lässt — der versteckte Abmelden-Button, der „Alles ablehnen“ erst nach mehreren Klicks, die 3 zusätzlichen Felder im Checkout, die niemand braucht — ist im Kern dasselbe Denken wie eine unzugängliche Oberfläche. Beides baut Reibung gegen Menschen auf, die einfach nur etwas erledigen wollen. Ein Dark Pattern tut es absichtlich, eine Barriere oft aus Nachlässigkeit. Für die Person davor ist der Unterschied egal: Sie kommt nicht durch.
Deshalb finde ich an dieser Regulierung etwas Befreiendes. Gut gebaute Barrierefreiheit ist kein moralisches Add-on, das man der UX überstülpt. Sie ist gute UX. Klare Struktur, lesbarer Kontrast, Bedienbarkeit ohne Maus, Bilder mit Bedeutung statt Dekoration — das nützt allen, nicht nur denen mit einer Einschränkung. Wer das ernst nimmt, baut nebenbei das Produkt, das ich überhaupt erst als „für Menschen gebaut“ erkenne.
Warum das nicht nur Compliance ist, sondern Reichweite
Jetzt der Teil, bei dem ich nüchtern bleiben muss, obwohl ich es nicht will. Barrierefreiheit zu ignorieren heißt, Menschen auszuschließen — und zwar nicht eine Randgruppe. Nach Eurostat hatten 2024 fast ein Viertel, nämlich 23,9 %, der Menschen ab 16 Jahren in der EU eine Behinderung im Sinne einer Aktivitätseinschränkung. Das ist keine Nische am Rand Ihrer Zielgruppe. Das sind potenzielle Kund:innen, die an einer schlecht gebauten Oberfläche scheitern, bevor sie überhaupt zu Ihrem Angebot kommen.
Und die Oberflächen sind schlecht. Der WebAIM-Million-Report 2026 hat die Startseiten der meistbesuchten eine Million Websites automatisiert geprüft. Ergebnis: 95,9 % zeigten erkennbare WCAG-2-Verstöße. Der mit Abstand häufigste Einzelfehler war zu geringer Textkontrast, gefunden auf 83,9 % der Startseiten. Bei 16,2 % aller Bilder fehlte der Alternativtext — im Schnitt 10,8 solcher Bilder pro Seite. Über alle Seiten hinweg waren es durchschnittlich 56,1 erkannte Fehler pro Startseite, in Summe 56.114.377.
Ich muss als jemand, der diese Tests kennt, eine ehrliche Einschränkung dazusagen, sonst wäre ich Teil des Problems: Das sind automatisch erkennbare Fehler und nur Startseiten, keine vollständigen Sites. Die echte Lage ist also eher schlechter, nicht besser — automatisierte Prüfung ist eine Untergrenze, keine Obergrenze. Aber selbst diese Untergrenze sagt deutlich: Die Pflicht ist da, und fast niemand erfüllt sie heute.
Der Maßstab, an dem gemessen wird
Wenn Sie wissen wollen, was „barrierefrei genug“ technisch bedeutet, ist die Antwort weniger mystisch, als viele befürchten. Der harmonisierte europäische Standard heißt EN 301 549, und seine aktuell harmonisierte Fassung (v3.2.1) übernimmt für Webinhalte die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf den Stufen A und AA. In der Praxis ist WCAG 2.1 Level AA der Webmaßstab, auf den Sie bauen sollten.
Hier ist ein Detail, bei dem ich Sie vor unnötiger Hektik bewahren will: WCAG 2.2 kursiert in vielen Pitches als angeblich neuer Pflichtstand. Das stimmt zum Stichtag nicht. WCAG 2.2 wurde zwar veröffentlicht, ist aber noch nicht über eine im EU-Amtsblatt referenzierte Fassung von EN 301 549 harmonisiert. Verbindlich ist heute 2.1 AA. Wer mehr macht, schadet niemandem — aber niemand sollte Ihnen WCAG 2.2 als geltende Rechtspflicht verkaufen, die sie aktuell nicht ist.
Mein blinder Fleck — und Ihr Vorteil daraus
Ich wäre keine ehrliche Stimme, wenn ich meine eigene Schlagseite verschwiege. Ich sehe alles durch die Fachbrille, und das ist Stärke und Schwäche zugleich. Mein Funktionalismus-Reflex sagt mir gern, Schönheit sei zweitrangig — als wäre Ästhetik nur Beiwerk. Das ist nicht die ganze Wahrheit. Es gibt Produkte, die emotional funktionieren müssen, bevor sie überhaupt benutzt werden, und an denen würde mein Maßstab vorbeigehen. Behandeln Sie meine Strenge also als nützliches Werkzeug, nicht als Evangelium.
Was bleibt, ist trotzdem unstrittig, weil es nicht von meinem Geschmack abhängt, sondern in der Richtlinie, im österreichischen Gesetz, im Standard und in den Zahlen steht. Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für weite Teile des B2C Pflicht. Wer jetzt sauber baut, hat keinen Nachteil — nur die Oberfläche, die mich, die 23,9 % und alle anderen nicht aussperrt. Zeigen Sie mir, dass ich ohne Maus durchkomme. Dann reden wir über den Rest.